Ist die Stand- und Bruchsicherheit eines Baums nicht mehr gegeben oder stellt ein zu hohes Risiko für die Umwelt dar, ist eine Fällung aus Gründen der Verkehrsgefährdung unumgänglich.
Im Vorfeld sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Umweltamt über eine Fällgenehmigung und eventuellen Auflagen z.B. Ersatzbepflanzungen erkundigen.
Auf Wunsch entsorgen wir alles infolge der Pflegemaßnahme oder Fällung angefallene Schnittgut, vom Ast bis zum Stamm. Je nach Gegebenheit werden Teile des Stammes und Starkäste auf ein transportables Maß zersägt und Astwerk mittels Häcksler zerkleinert oder direkt abgefahren.