Erhebliches Risiko durch freigesetzte Fasern

Lange Zeit galt Asbest, eine natürliche Mineralfaser, als Nonplusultra der Brandschutzmaterialien. Bis sich herausstellte, dass freigesetzte Fasern durch Einatmen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die Verwendung von Asbest war vielfältig. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot. EU-weit sind sämtliche Asbestprodukte seit 2005 verboten. Asbestsanierung ist ein Fall für den Fachmann. Grundlegend sind die technischen Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS & DGUV) sowie weitere gesetzliche Bestimmungen. Die Sanierung wird durch zertifiziertes und geschultes Fachpersonal durchgeführt und durch das Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie die Berufsgenossenschaft kontrolliert.

Auf der Grundlage der dafür gültigen Rechtsvorschriften wurden die dazu festgeschriebenen Dokumente erstellt und spezifisch auf diese Sanierung bezogene Technologien erarbeitet. Diese Dokumente und Technologien wurden dem Amt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit Stralsund vorgestellt und für sachkundig befunden. Laut Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen ist die Durchführung von Abbrucharbeiten und die Asbestsanierung nur behördlich zugelassener Unternehmen erlaubt.

Zertifikate

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Wellasbest

Asbestdächer oder ähnlich fachgerecht entsorgen

Mitglied im NAV

Mitglied im NAV Norddeutscher Asbestsanierungsverband

Es ist häufig der typische Teer-Geruch, der mit ziemlicher Sicherheit auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) schließen lässt. Quellen dieser gut wahrnehmbaren Emissionen können in Innenräumen unter anderem Bodenbeläge, Klebstoffe für Parkett und Teppichböden sowie Spachtelmassen und Vergussmassen sein. PAK sind auch in Dichtungsbahnen, Anstrichen und Dachbahnen enthalten. Häufig ist auch die Verwendung von Teer-Kork-Produkten beispielsweise für die Isolation von Kühlräumen. Der Ausbau PAK-belasteter Materialien ist wegen der Vielzahl von Begleitarbeiten konzeptionell aufwändig. In Klebern für Bodenbeläge (z. B. unter „Flexplatten“, „Floorflexplatten“) befinden sich in vielen Fällen neben PAK auch Asbest. Statt Teer wird heute Bitumen verwendet. Allerdings lassen sich die Produkte optisch nicht unterscheiden.

Gesundheitsrisiko:
Zahlreiche PAK-Verbindungen sind krebserzeugend, erbgutverändernd, immuntoxisch und lebertoxisch. Sie treten gasförmig, gebunden an Staub oder in Feststoffen auf. PAK können Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und Atemwegsschädigungen verursachen.

Verbot:
Für die Verwendung von PAK besteht kein generelles Verbot. Jedoch bestehen im Baubereich erhältliche Dichtungsmaterialien inzwischen aus Bitumen und nicht mehr aus Teer oder teerhaltigen Produkten.

Verwendung:
Teerhaltige Baustoffe wurden früher vor allem als Schutz (von Hölzern) gegen Feuchte eingesetzt. Noch heute sind in vielen älteren Gebäuden Klebstoffe und Isoliermaterialien hinter Fliesen sowie unter Parkettböden und Bodenbelägen verborgen.

Dielenboden

Fachgerechte Entsorgung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen

Parkettboden

Sprechen Sie uns an, damit wir Sie von diesen Altlasten befreien

Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt worden sind. Danach hergestellte „neue“ Mineralwollprodukte gelten allgemein als unproblematisch. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte werden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut. Für die Tätigkeiten gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der TRGS 521 detailliert dargelegt sind. Bei hohen Faserkonzentrationen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Schwarz- und Weißtrennung, Personen/Materialschleusen und Unterdruckhaltung erforderlich.

Gesundheitsrisiko:
Bei sämtlichen vor 1996 eingebauten Mineralfaserprodukten ist grundsätzlich von einer Krebsgefahr auszugehen. Produkte, die ab dem Jahr 2000 in den Handel gelangten, sind nicht krebserzeugend. Bei den Altprodukten wird nach „krebserzeugend“ (K 1B) oder „Verdacht auf krebserzeugend“ (K 2) eingestuft. KMF reizen Augen, Atemwege und Haut. Optisch sind Altprodukte nicht von neuen KMF-Produkten zu unterscheiden.

Verbot:
Derzeit gibt es kein direktes Verwendungsverbot. Aber es gelten inzwischen spezielle Vorschriften für die Handhabung künstlicher Mineralfasern.

Verwendung:
Bekannt als „Stein“- oder „Glaswolle“ und ideal für den „Hausgebrauch“. Dämmmaterial in Gebäuden; Wärme-Isolierung an Leitungen und Anlagenteilen; Platten für Abhangdecken und Akustikbau.

Dämmstoff

Entsorgung von altem Dämmstoff

Wasserschaden

Entfernung von Schimmel oder ähnlichen Rückständen.

Gefährlicher Weichmacher

PCB steht als Abkürzung für „Polychlorierte Biphenyle“. Sie waren ein gängiger Weichmacher, sorgten für Dauerelastizität beispielsweise bei Fugenmaterialien (z. B. in Bauteilfugen, Fenstereinfassungen) oder auch Fugenbändern. PCB finden sich aber auch in brandhemmenden Lackierungen und Beschichtungen sowie Kondensatoren (z. B. an Leuchtstofflampen) und Transformatorenölen. PCB-Ausgasungen belasten die Raumluft und führen zu Sekundärkontaminationen in anderen Bauteilen. Eine erfolgreiche PCB-Sanierung erfordert praktisch immer eine Bearbeitung der primären und der sekundären PCB-Quellen.

Gesundheitsrisiko:
Polychlorierte Biphenyle (PCB) gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften. Sie reichern sich im Fettgewebe des Körpers an, werden nicht abgebaut, stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein. PCB schädigen Erbgut, Nerven, Leber und das Immunsystem.

Verbot:
Seit 1983 ist die PCB-Produktion in den meisten Ländern verboten.

Verwendung:
PCB sind unter anderem enthalten in Dichtmassen (Fugen, Stöße, Platten), Kunstharzen, elastischen Anstrichen, Brandschutzanstrichen, Klebstoffen sowie aufgrund der thermischen Stabilität beispielsweise in Transformatorenölen.

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